Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 27.06.2022 - 9 U 125/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
§ 286 Abs. 1 ZPO, § 287 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 ZPO, § 7 Abs. 1 StVG, § 18 Abs. 1 StVG, § 17 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 VVG
ZPO, StVG, VVG - VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 253; BGB § 823; StVG § 7; StVG § 18; StVG § 17; VVG § 115
Interdisziplinäre Gutachten nach der Konzeption Mazzotti und Castro sind bei Verletzungen der Wirbelsäule i.d.R. wenig geeignet - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begutachtung von Distorsionsverletzungen der Wirbelsäule nach einem Unfall
- rechtsportal.de
Begutachtung von Distorsionsverletzungen der Wirbelsäule nach einem Unfall
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 30.08.2019 - C 6 O 22/17
- OLG Karlsruhe, 27.06.2022 - 9 U 125/19
Papierfundstellen
- VersR 2022, 1163
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2022 - 9 U 125/19
Persistierende Beschwerden nach einer mittelgradigen Distorsion der Lendenwirbelsäule sind auch dann durch das Unfallgeschehen verursacht, wenn bei der Entwicklung der Beschwerden bestimmte unfallunabhängige Dispositionen des Geschädigten (hier: ein Hohlrundrücken und psychosomatische Faktoren) eine Rolle gespielt haben (vgl. BGH, NJW 1996, 2425 ).Vielmehr ist ein höherer Betrag zuzuerkennen, wenn ein höheres Schmerzensgeld nach den getroffenen tatsächlichen Feststellungen angemessen erscheint (vgl. BGH, NJW 1996, 2425 ).
Soweit bestimmte Dispositionen des Klägers (Hohlrundrücken und psychosoziale Umstände) für die weitere Entwicklung der Beeinträchtigungen mitursächlich waren, ändert dies nichts an der Kausalität des Unfalls (vgl. BGH, NJW 1996, 2425, 2426).
- OLG Karlsruhe, 30.05.2016 - 9 U 115/15
Haftung bei Fahrradunfall: Pflichten des Radfahrers beim Überholen eines anderen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2022 - 9 U 125/19
Der Kläger hat klargestellt, dass das geltend gemachte - und zuerkannte - Schmerzensgeld auch zukünftige immaterielle Beeinträchtigungen abgelten soll, soweit mit einem Persistieren der gegenwärtigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen in der Zukunft zu rechnen ist (vgl. zu den in Betracht kommenden Möglichkeiten bei der Abgrenzung zwischen beziffertem Schmerzensgeldantrag und der Feststellung eines Zukunftsschadens Senat, NJW-RR 2017, 278, 280, 281 ).